1. Als Texter:in Geld verdienen

Die Sache mit der Steuer

Ab wann werden die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer für Freelancer wichtig?

Die Steuer: ein schwieriges Thema! Ab wann musst du Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zahlen? Fragst du dich das als Texterin oder Texter aktuell? Dann kommt dieser Ratgeber wie gerufen. Hier wird dir erklärt, was die beiden Besteuerungsarten sind und wann du diese entrichten musst.

Als Texterin oder Texter hast du die Möglichkeit, dich in der Freiberuflichkeit eintragen zu lassen. Hast du dadurch steuerliche Vorteile? Hier wirst du es erfahren.

Achtung: Dieser Blogartikel dient lediglich als Übersicht und ersetzt keinen Termin bei der oder dem Steuerberater.

Was ist die Umsatzsteuer und was ist die Einkommenssteuer?

Die Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind zwei Besteuerungsarten. In der Warenwirtschaft zahlst du als Privatperson die Umsatzsteuer in Form der Mehrwertsteuer. Agierst du als Texterin oder Texter selbstständig, musst du für Lieferungen und Leistungen nicht nur Umsatzsteuer entrichten, sondern diese Steuerart auf deinen Rechnungen ausweisen. Die aufgeführten Steuerbeträge auf deinen Rechnungen führst du wiederum an das Finanzamt durch deine Umsatzsteuererklärung ab.

Die Lohnsteuer oder Einkommenssteuer ist wiederum eine direkte Besteuerung auf das Einkommen, welches du einnimmst. In der Festanstellung hast du die Lohnsteuer monatlich zu zahlen. Sie wird direkt von deinem Bruttoeinkommen abgeführt. Machst du dich selbstständig, wird die Einkommenssteuer einmal im Jahr durch die Einkommenssteuererklärung bemessen.

Ab welcher Einkommenshöhe ist die Umsatzsteuer zu bedenken?

Nicht jedes Unternehmen muss Umsatzsteuer entrichten. Bist du in der Gründungsphase, kannst du dich beispielsweise als Kleinunternehmen registrieren lassen. In diesem Fall entfallen die Besteuerungen des Umsatzes, wenn dieser unter 17.500 Euro im Jahr liegt.

Aber Achtung: Liegst du in einem Jahr über 17.500 Euro, aber unter 21.000 Euro, kannst du auch im nächsten Jahr noch auf die Umsatzsteuer verzichten. Jedoch nur, wenn davon auszugehen ist, dass du im Folgejahr wieder unter der Grenze von 17.500 Euro liegst.

Das heißt für dich, du weist keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen aus, kannst jedoch im Gegenzug auch keine Umsatzsteuer von Fremdleistungen gegenrechnen. Normalerweise nutzen Unternehmen Ausgaben dafür, um die dortig enthaltene Steuer gegen die eigenen ausgewiesene Umsatzsteuer zu verrechnen.

Zusammengefasst heißt das, dass du mit dem Zusatz als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen darfst. Nimmst du keine Steuer ein, musst du diese nicht an das Finanzamt leisten. Nachteil ist, dass du demnach auch keine bezahlte Mehrwertsteuer gegenrechnen kannst.

Ab wann musst du Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zahlen? Die Einkommenssteuer musst du als Unternehmerin oder Unternehmer ab einem Freibetrag von über 9.000 Euro entrichten.  Umsatzsteuerpflichtig wirst du, sobald du dich gegen die Kleinunternehmerregel entscheidest oder mehr als 17.500 Euro jährlich verdienst.

Quelle: www.pixabay.com

Steuer als Freiberufler – muss ich die Umsatzsteuer beachten?

Freiberufler sind steuerlich normale Unternehmen. Das bedeutet, du hast in diesem Fall keine Vorteile.  Entscheidest du dich für den Freiberuflerstatus musst du einer gewissen Branche angehören. Steuerlich ergeben sich jedoch keine Unterschiede, denn du entrichtest in diesem Fall ebenso deine Umsatzsteuer und bist auch einkommenssteuerpflichtig, sobald du über die Freibeträge verdienst.

Es gibt lediglich einen Unterschied in der Gewerbesteuer. Diese Besteuerung entfällt als Freelancer vollkommen.

Die Umsatzsteuervorauszahlung und die Vorkasse der Einkommenssteuer

Die Frage, ab wann musst du Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zahlen, wurde bereits beantwortet. Nun zu dem Thema, wie du diese Steuerbelastungen abführst.

Die Umsatzsteuer und auch die Einkommenssteuer können beide als Vorkasse entrichtet werden. Das heißt, du bist als Firma verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung aller drei Monate abzugeben. Es gibt Ausnahmen, die vorsehen, dass Unternehmen die Umsatzsteuervorkasse monatlich entrichten müssen.

  • Die Umsatzsteuervorkasse muss monatlich entrichtet werden, wenn die Umsatzsteuerlast bei über 7.500 Euro im Jahr liegt.
  • Liegt die Umsatzsteuerlast des Vorjahres bei 1.000 Euro bis 7.500 Euro, ist eine Abgabe der Voranmeldung aller 3 Monate möglich.
  • Eine Befreiung ist möglich bei einer Umsatzsteuerlast von unter 1.000 Euro.

Bei der Einkommensteuer ist die Vorauszahlung erst dann im realistischen Bereich, wenn die Steuerlast im Vorjahr über 400 Euro lag. In diesem Fall kommt eine Zahlung aller drei Monate auf dich zu. Änderungen deiner Einnahmen (vor allem wenn sie steigen) musst du selbst und unaufgefordert dem Finanzamt melden.

Fazit: Ab wann musst du welche Steuer zahlen?

Ab wann musst du Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zahlen? Die Mehrwertsteuer ist dann auszuweisen und abzuführen, wenn du kein Kleinunternehmen bist. Die Einnahmen bei einer Kleinunternehmerregelung dürfen nicht über 17.500 Euro liegen. Liegen deine Einkünfte über dieser Geldgrenze, dann musst du automatisch eine Umsatzsteuer von 7 % oder 19 %  ausweisen. Dazu ist eine Umsatzsteuernummer notwendig, die du von deinem zuständigen Finanzamt automatisch per Post erhältst.

Die Einkommensteuer ist für dich sofort zu entrichten, wenn du über 9.000 Euro im Jahr einnimmst.

Stand April 2022

Quelle: www.pixabay.com

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