1. Als Texter:in Geld verdienen

Rechtevergabe mit Rechnungsbezahlung: Krümeltexte informiert mit Vorlage

Nutzungsrechte deiner Texte: Diese Rechtsgrundlagen gelten für dich als Texter

Ist ein Text geschrieben und an den Kunden weitergereicht, erfolgt im Normalfall die Rechnungserstellung. Mit der Bezahlung dieser hat der Kunde die Möglichkeit und das Recht den Text nach seinem Ermessen zu verwenden. Das gilt für Texter und Ghostwriter gleichermaßen. Dieser Aspekt sorgt bei Kunden und bei Textern regelmäßig für Verwirrung. Die Rechtevergabe mit Rechnungsbezahlung wirft regelmäßig Diskussionen auf.  Vor allem das beliebte Urheberrecht ist in diesen Unterredungen ein Thema.

Rechtevergabe mit Rechnungsbezahlung: das Urheberrecht

Sicherlich kennst du das Urheberrecht, welches beispielsweise auf Bildern besteht. Auch bei Textwerken ist ein solches Recht vorhanden. Das Urheberrecht ist das absolute und subjektive Recht an einem geistigen Eigentum. Das heißt, du als Texter hast das Urheberrecht an deinem Content. Dieses Recht schützt dich als Erschaffer vor rechtswidrigen Verwendungen deiner Werke. Die Ermittlung des Urhebers ist streng nach dem Schöpferprinzip vorgesehen. Was heißt das für deine Texte? Lediglich natürliche Personen können Urheber sein. Unternehmen sind demnach ausgeschlossen. Ein Beispiel dazu: Erstellst du einen Text für ein Unternehmen, dann bist du der Urheber und nicht das Unternehmen. Du bist die natürliche Person. Das Unternehmen hingegen wird als juristische Person angesehen.

Quelle: www.pixabay.com

Kann das Urheberrecht übertragen werden

Gelegentlich kann man in Blogartikeln lesen, dass du als Texter das Urheberrecht an deine Kunden abgibst. Die Rechtevergabe mit Rechnungsbezahlung sieht nach diesen Aussagen vor, dass du das Urheberrecht an deinem geistigen Eigentum abgibst. Diese Annahme ist so nicht korrekt. Der Urheber kann sein Urheberrecht an seinem Werk nie vollständig abgeben. Er kann seinen Kunden lediglich die Lizenz erteilen, seine Werke auf eine gewisse Art zu nutzen. Man spricht in diesem Fall vom Nutzungsrecht oder Vervielfältigungsrecht.  Laut dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist also eine Abgabe des Urheberrechts nicht möglich.  Der § 29 des UrhG sagt deutlich aus, dass ein Urheberrecht nicht übertragbar ist. Zulässig sind jedoch die Einräumungen von Nutzungsrechten und Verwertungsrechten.

Vorlage für die Rechtevergabe mit Rechnungsbezahlung

Erstellst du einen Text und stellst diesen einem Kunden in Rechnung, geht mit der Bezahlung deiner Forderungen das Recht auf Nutzung und Vervielfältigung über. Mit dieser Angabe kann dein Kunde die Texte für sich nutzen. Wichtig ist, dass du diesen Vermerk auf deiner Rechnung unterbringst.

Dieser Satz könnte wie folgt lauten:

Hiermit bestätige ich ausdrücklich, dass sämtliche Nutzungsrechte (inkl. Nach- und Weiterverarbeitung) und das Copyright mit der Bezahlung dieser Rechnung an den Rechnungsempfänger übergehen.

Dieser Vermerk oder ein ähnlicher Satz kann beispielsweise als Hinweis auf die Rechnung. Dort kannst du auch informieren, dass deine Texte frei von Rechten Dritter sind und somit kein Plagiat enthalten.

Der Kunde bezahlt die Rechnung nicht – was passiert mit dem Nutzungsrecht?

Rechtevergabe bei Rechnungsbezahlung ist eine Grundlage zur Abgabe der Nutzungsrechte und Vervielfältigungsrechte. Was passiert, wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt und die Texte trotzdem verwendet? In diesem Fall hat der Kunde gegen Teile des Urheberrechts verstoßen, denn er hat die Lizenz zur Nutzung der Texte nicht erworben. Du kannst bei bestätigter Verwendung deines Contents verschiedene Wege einschlagen. Es ist möglich, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Dazu darfst du dich an einen Anwalt wenden.

Eine weitere Chance, auf sein Geld hoffen zu dürfen ist, den Kunden auf diese Verletzung in den Mahnungen hinzuweisen. Vielen Endkunden ist dieser Aspekt bei einer Zusammenarbeit nicht bekannt. Um mehr Sicherheit zu erhalten, ist es ratsam, gerade bei Neukunden eine Anzahlung für deine Leistung zu verlangen. Sollte der Kunde die Rechnung nicht begleichen, hast du zumindest einen Teil des Geldes bereits auf deinem Konto. Aber auch hier ist es im Nachgang möglich, rechtliche Schritte einzuleiten.

Tipp: Weise deine Kunden bei einem Beratungsgespräch immer auf die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte hin. Erkläre ihnen das eine Rechtevergabe mit Rechnungszahlung erfolgt.

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29. Juli 2021